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Recht­li­ches zum The­ma Fo­to-, Vi­deo- und Au­dio­auf­nah­men

Sie planen eine Veranstaltung im Namen oder an der Universit?t Paderborn und m?chten dort Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen machen? Sie erstellen aktuell einen Jahresbericht und haben dafür Fotos von Dritten erhalten? Das sind nur einige wenige Beispiele, bei denen rechtliche Aspekte zu beachten und zu prüfen sind. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise und Musterdokumente.

Da­ten­schutz­in­for­ma­ti­on und Ein­wil­li­gungs­er­kl?­rung

Wenn Sie Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen erstellen, bei denen Personen im Vordergrund stehen, dann ben?tigen Sie unterschriebene Einwilligungserkl?rungen von diesen Personen; bei minderj?hrigen Personen ist das Einverst?ndnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Zudem ist es notwendig, die von den Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen betroffenen Personen über die mit den Aufnahmen verbundene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Ein Muster für diese Einwilligung sowie Information zur Verarbeitung finden Sie auf den Webseiten der Universit?t Paderborn zum Datenschutz. Ein Muster für die Einwillungserkl?rung und Information zur Verarbeitung angepasst für die Presse- und ?ffentlichkeitsarbeit der Stabsstelle Presse, Kommunikation und Marketing finden Sie hier: Einwilligungserkl?rung/Information PKM (PDF)

Prüfen Sie bitte immer sorgf?ltig, ob und unter welchen Rahmenbedingungen Sie Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen anfertigen und/oder verwenden dürfen; Hilfestellungen bietet Ihnen dieses Dokument: Weitere Hinweise zum Umgang mit Foto-, Video- und Audioaufnahmen (PDF)

Grup­pen­auf­nah­men

Wenn Sie eine Gruppe fotografieren oder filmen m?chten, weisen Sie bitte zu Beginn der Veranstaltung auf die Aufnahmen sowie deren Zweck hin. Geben Sie den Personen, die nicht auf den Aufnahmen erscheinen m?chten, von Beginn an die M?glichkeit, sich so zu platzieren, dass sie nicht aufgenommen werden.

Fo­to­auf­stel­ler

Zudem sollten Sie die G?ste der Veranstaltung mittels Aufsteller/Aushang informieren, dass Sie für die universit?re ?ffentlichkeitsarbeit Aufnahmen machen, bei denen anwesende Personen nicht pers?nlich im Vordergrund stehen. Dieses Muster für einen Aufsteller/Aushang (PPTX) k?nnen Sie für Ihre Veranstaltung modifizieren.

Nut­zungs­rech­te

Neben den betroffenen Personen sind Regelungen mit dem*der Rechteinhaber*in der Foto-, Video- oder Audioaufnahmen, z. B. mit dem*der Fotograf*in zu treffen. Für die Einr?umung dieser Nutzungsrechte von dem*der Rechteinhaber*in bzw. dem*der Urheber*in der Aufnahmen steht Ihnen auf den Webseiten der Universit?t Paderborn zum Datenschutz ein Muster zur Verfügung. Dabei gelten folgende Ausnahmen: Es ist keine separate Erkl?rung notwendig, wenn es bereits eine vertragliche Vereinbarung über Nutzungsrechte gibt oder wenn Aufnahmen im Rahmen des Arbeits- oder Dienstverh?ltnisses für die Universit?t Paderborn angefertigt werden. In diesem Fall stehen die Nutzungsrechte grunds?tzlich der Universit?t Paderborn zu.

Rech­te­kl?­rung

Wenn Sie Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen verwenden wollen, die Ihnen z. B. von Externen zur Verfügung gestellt wurden, ist vor der Verwendung eine Rechtekl?rung vorzunehmen. Dazu sollten Sie sich u. a. folgende Fragen stellen: Gibt es – wenn erforderlich – eine Einwilligungserkl?rung der fotografierten Personen für die Aufnahmen? Entspricht der durch die Sie beabsichtigte Verwendungszweck der Aufnahmen dem ursprünglichen Zweck der Verwendung der Aufnahmen? Wer ist Urheber*in/Rechteinhaber*in der Aufnahmen und hat diese*r der Universit?t Paderborn die Nutzungsrechte einger?umt? Details sowie weitere Fragestellungen finden Sie in diesen Hinweisen zur Rechtekl?rung (PDF).

Dreh­ge­neh­mi­gung

Wenn Sie auf dem Gel?nde der Universit?t Paderborn drehen wollen, ben?tigen Sie von der Stabsstelle Presse, Kommunikation und Marketing eine Drehgenehmigung; bitte wenden Sie sich dazu an presse(at)zv.upb(dot).de. Insbesondere gilt dies für universit?tsexterne Personen. Der Lehr- und Forschungsbetrieb darf durch Aufnahmen nicht beeintr?chtigt werden.