Einzureichende Unterlagen nach Stipendienzusage
Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen sp?testens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn bzw. 5 Wochen nach Praktikumsende beim International Office ein.
Das Grant Agreement muss im Original vorliegen. Alle anderen Dokumente werden als PDF-Datei in Mobility Online hochgeladen.
Vor Praktikumsbeginn
Das Grant Agreement ist der Erasmus+ Vertrag zwischen dem F?rderer (Koordinatorin Erasmus+ Studierendenmobilit?t) und dem*der Gef?rderten (Erasmus+ Studierende*r).
Das Grant Agreement stellen wir Ihnen in individualisierter Form nach Erhalt der Stipendienzusagezum Download in Mobility Online bereit. Bitte beachten Sie insbesondere die Angaben zur Dauer Ihrer Mobilit?tsphase, zur H?he Ihrer finanziellen Unterstützung sowie zur Auszahlung des Stipendiums.
Drucken Sie das Dokument bitte zweimal aus, unterschreiben beide Exemplare und lassen Sie uns diese im Original und vor Beginn Ihrer Mobilit?tsphase postalisch oder pers?nlich zukommen. Bitte beachten Sie, dass nur das Grant Agreement, das in Mobility Online zum Download zur Verfügung steht, eingereicht werden muss und keine weiteren Anh?nge, die im Grant Agreement enthalten sind (CoP und Learning Agreement). Wir unterschreiben dann ebenfalls beide Exemplare, nehmen eins zu unseren Akten und senden eins postalisch an Sie zurück.
Das Grant Agreement ist das einzige Erasmus+ Dokument, das uns mit Originalunterschriften vorliegen muss. Alle anderen Dokumente k?nnen Sie auch elektronisch übermitteln.
Bitte laden Sie Studienbescheinigungen ein, die den gesamten Praktikumszeitraum abdeckt in Mobility Online hoch. Dies k?nnen somit auch mehrere Bescheinigungen sein. Falls sich Ihr Praktikum über mehrere Semester erstreckt, k?nnen Studienbescheinigungen für sp?tere Semester nachgereicht werden. Bitte reichen Sie ausschlie?lich Studienbescheinigungen ein, aus denen Ihr Studiengang sowie das Fach- und Hochschulsemester ersichtlich werden. Eine Bescheinigung, die lediglich die Fakult?t ausweist, reicht nicht aus.
W?hrend des Praktikums
Nur falls eine Ver?nderung (z.B. gewünschte Verl?ngerung) stattfindet. Sie finden das Dokument in der Rubrik "w?hrend des Praktikums" in Mobility Online.
Nach Praktikumsende
Das Learning Agreement ist bis sp?testens 5 Wochen nach Praktikumsende im International Office einzureichen. Sollten Sie ein qualifiziertes Praktikumszeugnis einreichen, muss dieses mindestens die Inhalte des Learning Agreements abdecken und eine Bewertung der T?tigkeit aufweisen.
Sie erhalten nach Ihrem Praktikum einen Link zum Bericht in einer automatisch generierten E-Mail. Dieser ist online durch Sie bis sp?testens 30 Tage nach Ende des Praktikums auszufüllen. Nachdem Sie den Bericht ausgefüllt haben, generieren Sie sich ein PDF-Dokument und laden es anschlie?end in Mobility Online hoch. Dieser ist freiwillig und nicht für die Auszahlung der zweiten Stipendienrate verpflichtend.
Wenn Sie ein Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren muss nach dem Ende Ihres Auslandspraktikum einen Nachweis über Ihre anerkannten Studienleistungen eingereicht werden. Nach erfolgter Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem Auslandspraktikum und deren Erfassung in PAUL müssen Sie dieses beim Prüfungssekretariat anfordern und dann aus PAUL herunterladen. In der Leistungsübersicht muss klar zu erkennen sein, dass die Leistungen im Ausland erbracht haben. Bitte beantworten Sie hierzu den Fragebogen in Mobility Online und laden Sie unmittelbar nach Anrechnung die Leistungsübersicht in Mobility Online hoch.