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Stu­dien­gang­wech­sel / Par­al­le­lein­schrei­bung

Zeitr?ume der Antragsstellung für einen Studiengangwechsel bzw. eine Paralleleinschreibung

Zum Wintersemester:

01.06. – 15.07. (für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge)
01.06. – 21.09. (für zulassungsfreie Studieng?nge)

Zum Sommersemester:
01.12. – 15.01. (für zulassungbeschr?nkte Studieng?nge)
01.12. – 21.03. (für zulassungsfreie Studieng?nge)

Grunds?tzlich gilt: Wenn Sie einen anderen/weiteren Studiengang oder ein anderes/weiteres Studienfach studieren m?chten, müssen Sie sich hierfür zun?chst über PAUL bewerben. Innerhalb der Bewerbung haben Sie die M?glichkeit, anzugeben, ob Sie einen Wechsel oder eine Paralleleinschreibung wünschen.

Hierfür ist der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess durchzuführen. Zus?tzlich beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Sie ben?tigen keinen gesonderten Bewerbungs-Account für PAUL. In Ihrem Studierenden-Account k?nnen Sie auf den Reiter Bewerbung zugreifen.
  • Eine Paralleleinschreibung in zwei zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge ist nicht m?glich.
  • Der Wechsel/die Paralleleinschreibung kann erst vollzogen werden, wenn die Semestergebühren auf dem Konto der Universit?t Paderborn eingegangen sind.
  • Eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist erst nach erfolgter Ein- bzw. Umschreibung m?glich.

WICHTIG!
Weiterhin m?chten wir Sie bitten, sich eigenst?ndig bezüglich der ausl?nderrechtlichen Voraussetzungen für einen Studiengangswechsel bei Ihrer zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde zu informieren. In der Regel stehen einem Studiengangwechsel nur dann keine ausl?nderrechtlichen Hindernisse entgegen, wenn dadurch weiterhin ein Studienabschluss innerhalb des durch das Ausl?nderrecht vorgegebenen Zeitrahmens m?glich ist. Ein Studiengangwechsel nach dem 3. Semester bedarf auf jeden Fall der Absprache mit dem zust?ndigen Ausl?nderamt!
Die Zustimmung des Ausl?nderamtes sollte Ihnen auf jeden Fall vor der Einschreibung in den neuen Studiengang vorliegen. Bitte bedenken Sie, dass ein ungenehmigter Studiengangswechsel oder eine Paralleleinschreibung in einen zus?tzlichen Studiengang im schlimmsten Fall zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen kann!