Aufstockungsbetr?ge (Top Ups) f¨¹r Studierende

Ab dem Projekt 2022 k?nnen Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind(ern), Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbst?tige Studierende einen Aufstockungsbetrag in H?he von 250€/Monat zus?tzlich zu Ihrem regul?ren Erasmus+ Stipendium erhalten. Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kind(ern) k?nnen Realkosten geltend machen. Wenn Sie einen Realkostenantrag stellen m?chten, wenden Sie sich bitte mindestens zwei Monate vor Ihrem Mobilit?tsbeginn bei Frau Boubaker.

Zudem haben Sie die M?glichkeit ein sogenannten Aufstockungsbetrag f¨¹r "Green Travel" zu beantragen. Unter ?Green Travel¡° sind Reisen zu verstehen, bei dem f¨¹r den ¨¹berwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Wenn Sie mindestens 50% der Reise zu bzw. von Ihrem Standort der Gasthochschule ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen, haben Sie die M?glichkeit bis zu maximal 4 Reisetage f¨¹r die An- und Abreise geltend zu machen (H?he entspricht zus?tzlicher Tagespauschale f¨¹r Zielland). Alle Studierende erhalten, unabh?ngig davon welche Art von Verkehrsmittel sie nutzen, pauschal zwei Reisetage zus?tzlicher zu ihrer Erasmus+ F?rderung. Insgesamt k?nnen Sie somit maximal 6 zus?tzliche Reisetage beantragen.

Die Antr?ge f¨¹r die Aufstockungsbetr?ge stellen Sie mit Hilfe von Frageb?gen in Mobility Online, nachdem die entsprechende Rubrik f¨¹r Sie freigeschaltet worden ist. Die dort von Ihnen gemachten Angaben gen¨¹gen und es muss kein gesondeter Antrag per Email oder ?hnliches im International Office gestellt werden.

Studierende mit chronischer Erkrankung

  • Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland.
  • Ehrenw?rtliche Erkl?rung, in welcher von der beg¨¹nstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen best?tigt werden, sowie das Einverst?ndnis erkl?rt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.

Studierende mit Behinderung(en)

  • Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
  • Upload in Mobility Online einer Kopie des Behindertenausweises, Bescheid des Landessozialamtes oder ?rztlichen Attests.

Studierende/r mit Kind(ern)

  • Mindestens ein Kind wird w?hrend des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen.
  • H?he unabh?ngig von der Anzahl der Kinder.
  • Beantragung auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners m?glich; eine Doppelf?rderung des Kindes ist auszuschlie?en.
  • Kopie der Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder als Upload in Mobility Online.
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege, dass Ihr(e) Kind(er) mit im Ausland war(en) (z.B. Flugtickets) auf Aufforderung dem International Office vorhalten.

Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht- akademischen Elternhaus

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verf¨¹gen ¨¹ber keinen Abschluss einer Hoch-oder Fachhochschule.
  • Unterschrift der Ehrenw?rtliche Erkl?rung (Annex zum Grant Agreement), in welcher von der beg¨¹nstigten Person die Zugangsvoraussetzungen und das Vorhandensein von Nachweisen best?tigt werden, sowie das Einverst?ndnis erkl?rt wird, diese Nachweise auf Aufforderung der entsendenden Hochschule vorzuhalten.

Erwerbst?tige Studierende

  • Die Erwerbst?tigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilit?t ausge¨¹bt worden sein.
  • Der Besch?ftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilit?t und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilit?t liegen.
  • Die T?tigkeit im Entsendeland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgef¨¹hrt. Eine K¨¹ndigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • W?hrend des Mindestzeitraumes der Aus¨¹bung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb ¨¹ber 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller T?tigkeiten pro Monat aufaddiert).
  • Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Besch?ftigung. Ausgenommen sind i.d.R. T?tigkeiten, die in Selbst?ndigkeit ausge¨¹bt werden und duale/ berufsbegleitende Studieng?nge mit einem festen Gehalt.
  • Nachweisliche Unterlagen m¨¹ssen aufbewahrt werden und bei stichprobenartigen Kontrollen durch das IO nachgewiesen werden.

Studierende mit Schwerbehinderung(en)

Auf Antrag erhalten Sie den finanziellen Mehrbedarf bis zu 15.000 € zus?tzlich zum regul?ren Erasmus+ Stipendium. Es erfolgt eine individulle Einsch?tzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich w?hrend der Erasmus+ Mobilit?t bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostentr?gern abgedeckt werden. Ber¨¹cksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten f¨¹r eine barrierefreie Unterkunft, Unterst¨¹tzung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.

  • Grad der Behinderung von 20 und mehr.
  • Die F?rderung kann nur f¨¹r ¨¹ber Erasmus+ finanziell gef?rderte Zeitr?ume beantragt werden.
  • Diese Art der Sonderf?rderung bedarf eines ausf¨¹hrlichen Antrags. Die Antragsunterlagen erhalten Sie im International Office. Der ausf¨¹hrliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
  • Kopie des Behindertenausweises.
  • Ablehnung anderer Kostentr?ger (Integrations?mter, Krankenkassen, Landschaftsverb?nde, Sozial?mter, Studentenwerk).
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietvertr?ge, Werkvertr?ge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ?.).

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