Das Di­gi­ta­le Lear­ning Agree­ment

Das Digitale Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen der Heimat-, Gasthochschule und Ihnen über die Wahl der Kurse und deren Anerkennung. Der Zweck des Digitalen Learning Agreements besteht darin, eine transparente und effiziente Vorbereitung des Austauschs zu erm?glichen und sicherzustellen, dass Sie eine Anerkennung für die im Ausland erfolgreich absolvierten Aktivit?ten erhalten. Erst wenn das DLA von allen dreien Parteien unterschrieben worden ist, gilt es als vollst?ndig.

Ab dem akademischen Jahr 2023/24 muss das Digitale Learning Agreement online über Mobility Online erstellt werden.

Bevor Sie das DLA in Mobility Online erstellen empfehlen wir Ihnen zun?chst folgende Schritte:

1. Machen Sie sich zun?chst ein umfassendes Bild über die an Ihrer Gasthochschule angebotenen Kurse. Schauen Sie hier, falls vorhanden, in den aktuellen Kurskatalog nach. Falls dieser noch nicht vorliegen sollte, k?nnen Sie sich zun?chst auch an die Kurskataloge der Vorjahre orientieren.

2. Informieren Sie sich über den Anerkennungsprozess an Ihrer Fakult?t.

3. Lesen Sie sich dieses Tutorial gründlich durch und nehmen Sie den Termin für die DLA-Infoveranstaltung wahr. Sie erhalten hierzu eine Einladung per Email von Frau Boubaker.

4. Anschlie?end k?nnen Sie dann mit dem Ausfüllen des DLAs in Mobility Online starten.

Sie treffen die Auswahl der Kurse an der Partnerhochschule mit Hilfe des (Online-)Kurskatalogs (ggf. des Vorjahres falls der aktuelle Kurskatalog noch nicht vorhanden ist). Inspiration k?nnen Ihnen auch die Erfahrungsberichte von vorhergegangen Studierenden geben.

Unsere Vertr?ge mit den Partneruniversit?ten sind immer in einem bestimmten Fachbereich abgeschlossen.

Kurswahl
Planen Sie bei der Kurswahl nur mit der vertraglich vereinbarten Studienrichtung, in der Sie das Auslandssemester antreten. Ob Sie überdies auch Kurse in anderen Studienrichtungen belegen dürfen, h?ngt von der Kulanz der Gasthochschule ab und muss individuell dort erfragt werden. Von unserer Seite her gibt es keine Einschr?nkungen. Sie k?nnten also alles w?hlen (inkl. Sprachkurse etc.) was Ihnen die Partnerhochschule erm?glicht. In jeden Fall ist die Vorgabe der Partnerhochschule zu respektieren. Die Bestimmungen k?nnen sich von Jahr zu Jahr ?ndern. Auch wenn die Gasthochschule ggf. im letzten Jahr Studierenden erlaubt hat aus allen Kursen zu w?hlen, mag die Situation/Ausstattung im kommenden Jahr anders aussehen.

Anerkennung
Kurswahl und Anerkennung sind zwei seperate Bereiche. Welche der gew?hlten Kurse Sie anerkannt bekommen k?nnen, kann nur die Fakult?t entscheiden.

Das Learning Agreement "Before the mobility" beinhaltet die (vorl?ufige) Kurswahl an der Partnerhochschule (Table A) sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universit?t Paderborn (Table B).
Das Learning Agreement ist vor Beginn Ihrer Mobilit?t anzufertigen und von allen Beteiligten unterzeichnet in Mobility Online hochzuladen.
Wir empfehlen Ihnen die folgenden Schritte zur Bearbeitung:

  • Auswahl der Kurse an der Partnerhochschule mit Hilfe des (Online-)Kurskatalogs (ggf. des Vorjahres), den Sie von der Partnerhochschule erhalten werden.
  • Informieren Sie sich über den Anerkennungsprozess Ihrer Fakult?t.
  • Beratung durch Ihre*n Programmbeauftragte*n und/oder Anerkennungsbeauftragte*n an der Universit?t Paderborn
  • Lektüre der Erfahrungsberichte ehemaliger Studierender
  • Folgen Sie den Hinweisen zur Erstellung des Online Learning Agreements (online ab April). Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 24 ECTS an der Gasthochschule belegen müssen.
  • Laden Sie anschlie?end das vollst?ndige OLA Learning Agreement (alle Seiten, alle Unterschriften) als PDF in Mobility Online hoch.

Das Learning Agreement "During the mobility" beinhaltet ?nderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule (Table A) sowie die ge?nderte Anerkennung dieser Kurse an der Universit?t Paderborn (Table B).
Das Dokument ist bis fünf Wochen nach Beginn der Mobilit?t (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterzeichnet in Mobility Online hochzuladen.
Wir empfehlen Ihnen die folgenden Schritte zur Bearbeitung:

  • Informieren Sie sich über den Anerkennungsprozess Ihrer Fakult?t.
  • Folgen Sie den Hinweisen zur Erstellung des Online Learning Agreements - During the Mobility (Changes).
  • Laden Sie anschlie?end das vollst?ndige Learning Agreement (alle Seiten, alle Unterschriften) als PDF in Mobility Online hoch.
  • Sollten sich keine ?nderungen ergeben, senden Sie bitte eine kurze E-Mail mit dieser Information an das International Office.

Bitte beachten Sie, dass weiterhin 24 ECTS an der Gasthochschule belegt sein müssen.

Das Learning Agreement "After the mobility" beinhaltet eine ?bersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen sowie deren Anerkennung an der Universit?t Paderborn.
Das Learning Agreement "After the mobility" ist kein von Ihnen zu erstellendes Dokument, sondern besteht aus zwei separaten einzureichenden Dokumenten:

1. Transcript of Records der Partnerhochschule:

  • Zeugnis Ihres*r Auslandssemester mit belegten Kursen, ECTS-Zahl, Noten etc. Das Transcript of Records wird entweder an das International Office der Universit?t Paderborn oder an Sie selbst geschickt. Wir benachrichtigen Sie, sobald das Transcript bei uns ankommt. Laden Sie das Dokument bitte unmittelbar nach Erhalt in Mobility Online hoch.
  • Auf dem Trancript of Records müssen mindestens 15 erfolgreich bestandene ECTS vermerkt sein.
  • Sollten Sie weniger als 15 ECTS bestehen, müssen Sie eine ausführliche, detaillierte, schriftliche Begründung einreichen, weswegen es nicht m?glich war ausreichend ECTS zu bestehen. Diese Begründung wird dann in die Prüfung miteinbezogen, ob Sie das Erasmus+ Stipendium zurückzahlen müssen, oder ob es h?here Umst?nde gab, die Sie an der erfolgreichen Erfüllung dieses Kriteriums gehindert haben.

2. Leistungsübersicht des Prüfungssekretariats:

  • Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums kann mit den Learning Agreements und dem Transcript of Records der Partnerhochschule die Anerkennung der Studienleistungen in Ihrer Fakult?t vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Fakult?t nach dem für Sie gültigen Anerkennungsverfahren und lassen Sie anschlie?end die anerkannten Kurse im Zentralen Prüfungssekretariat in PAUL registrieren.
  • Bitte lassen Sie sich nach erfolgter Anerkennung eine Leistungsübersicht vom Prüfungssekretariat ausstellen, in der die aus dem Auslandsaufenthalt anerkannten Prüfungsleistungen gekennzeichnet sind. Bitte laden Sie auch dieses Dokument unmittelbar in Mobility Online hoch.

Wich­ti­ge Hin­wei­se

Die an der Partnerhochschule geplanten Kurse müssen einen Umfang von mind. 24 ECTS pro Semester haben. Hierzu k?nnen auch fachfremde Kurse (Sprachkurse, landeskundliche Seminare etc.) z?hlen.

Nach der Mobilit?t müssen Sie mind. 15 erfolgreich bestandene ECTS pro Semester auf Ihrem ToR der Partnerhochschule nachweisen k?nnen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie Ihr Erasmus+ Stipendium unter Umst?nden zurück zahlen.

Was ist das Lear­ning Agree­ment?

Das Learning Agreement ist der Vertrag zwischen Heimat-, Gasthochschule und Studierendem*r über die Wahl der Kurse und deren Anerkennung.

DLA Tu­to­ri­al "Be­fo­re the mo­bi­li­ty"

So erstellen Sie das DLA vor Ihrer Mobilit?t

DLA Tu­to­ri­an "Du­ring the mo­bi­li­ty - Chan­ges"

So erstellen Sie das DLA w?hrend Ihrer Mobilit?t

Web­sei­ten der Fa­kul­t?­ten

Die Anerkennungsprozesse der Fakult?ten unterscheiden sich. Informieren Sie sich bei Ihrer Fakult?t.

Melek Boubaker

International Office

Raum I4.210
Universit?t Paderborn
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33098 Paderborn

Sprechstunden

Di 12.00 -13.00 Uhr
Online-Sprechstunde via Zoom ohne Anmeldung

(Sie werden in Reihenfolge aus dem Online-Warteraum geholt.)

Die Sprechstunde am 08.04. f?llt aus.