Die Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat handelt auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar:
- der Mitbestimmung (§ 72 LPVG)
- der Mitwirkung (§ 73 LPVG)
- der Mitbestimmung bei ordentlichen Kündigungen sowie der Anh?rung bei au?erordentlichen Kündigungen und vor Abmahnungen (§ 74 LPVG)
der Anh?rung (§ 75 LPVG)
Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben (§ 64 LPVG):
- Ma?nahmen, die der Dienststelle, ihren Angeh?rigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle der F?rderung des Gemeinwohls dienen zu beantragen,
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Besch?ftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr?ge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
- sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Besch?ftigten einzusetzen,
- auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten, die für den Arbeitsschutz zust?ndigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsf?rdernder Ma?nahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen,
- Anregungen und Beschwerden von Besch?ftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Besch?ftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere ?lterer Personen zu f?rdern,
- Ma?nahmen zur beruflichen F?rderung schwerbehinderter Besch?ftigter zu beantragen,
- an der Entwicklung der interkulturellen ?ffnung der Verwaltung mitzuwirken und die Eingliederung von Besch?ftigten mit Migrationshintergrund in die Dienststelle sowie das Verst?ndnis zwischen Besch?ftigten unterschiedlicher Herkunft zu f?rdern,
- mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur F?rderung der Belange der von ihr vertretenen Besch?ftigten eng zusammenzuarbeiten,
- die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern zu f?rdern,
- Ma?nahmen, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen, anzuregen
Der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen Personalangelegenheiten u.a. bei:
- Einstellung, Bef?rderung, Laufbahnwechsel, Eingruppierung, H?hergruppierung, Herabgruppierung und Versetzung
- Umsetzung, Abordnung und Zuweisung gem. § 20 Beamtenstatusgesetz
- Ordentliche Kündigung und Entlassung aus dem Beamtenverh?ltnis
- Versagung einer Nebent?tigkeit, Arbeitszeit, Pausen und Aufstellung des Urlaubplanes, Errichtung und Aufl?sung von Sozialeinrichtungen, Personalfragebogen, Beurteilungsrichtlinien, Berufsausbildung der Besch?ftigten, Fortbildung der Besch?ftigten
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle, Arbeitsplatzgestaltung, Beginn und Ende der Arbeitszeit, ?berstundenanordnung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Besch?ftigte, Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungs- und Gestellungsvertr?gen
Der Personalrat hat mitzubestimmen in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten u.a. bei:
- Einführung, Anwendung, wesentlicher ?nderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Besch?ftigten
- Einführung, Anwendung und Erweiterung technischer Einrichtungen, es sei denn, dass deren Eignung zur ?berwachung des Verhaltens oder der Leistung der Besch?ftigten ausgeschlossen ist
- Einführung grundlegend neuer, wesentlicher ?nderung und wesentlicher Ausweitung von Arbeitsmethoden
- Ma?nahmen, die die Hebung der Arbeitsleistung oder Erleichterung des Arbeitsablaufs zur Folge haben sowie Ma?nahmen zur ?nderung der Arbeitsorganisation
- Einführung, wesentlicher ?nderung oder wesentlicher Ausweitung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze
- Einrichtung von Arbeitspl?tzen au?erhalb der Dienststelle
- Gestaltung von Arbeitspl?tzen
Der Personalrat hat ferner mitzubestimmen u.a. bei:
- Beginn und Ende der t?glichen Arbeitszeit und der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- Aufstellung des Urlaubsplans, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Besch?ftigte, wenn zwischen Dienststelle und der oder dem beteiligten Besch?ftigten kein Einverst?ndnis erzielt werden kann
- Bestellung und Abberufung von Vertrauens- und Betriebs?rztinnen und Vertrauens- und Betriebs?rzten und Bestellung der oder des Datenschutzbeauftragten
- Gestaltung der Arbeitspl?tze
- Allgemeine Fragen der Fortbildung der Besch?ftigten, Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen
Der Mitwirkung des Personalrats unterliegen u.a.:
- innerdienstliche Verwaltungsanordnungen sozialer und personeller Natur
- Stellenausschreibungen
- Errichtung, Aufl?sung, Einschr?nkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlicher Teile von ihnen
- beh?rdliche oder betriebliche Grunds?tze der Personalplanung
Der Anh?rung des Personalrats unterliegen:
- Abmahnungen
- Kündigungen in der Probezeit
- au?erordentliche Kündigungen
- Aufhebungs- oder Beendigungsvertr?ge
- Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist