Die Aufgaben des Per­son­alrats

Der Personalrat handelt auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen)

Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar: 

  • der Mitbestimmung (§ 72 LPVG)
  • der Mitwirkung (§ 73 LPVG)
  • der Mitbestimmung bei ordentlichen Kündigungen sowie der Anh?rung bei au?erordentlichen Kündigungen und vor Abmahnungen (§ 74 LPVG)
  • der Anh?rung (§ 75 LPVG)

     

Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben (§ 64 LPVG):

  • Ma?nahmen, die der Dienststelle, ihren Angeh?rigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle der F?rderung des Gemeinwohls dienen zu beantragen,
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Besch?ftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr?ge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
  • sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Besch?ftigten einzusetzen,
  • auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten, die für den Arbeitsschutz zust?ndigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsf?rdernder Ma?nahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen,
  • Anregungen und Beschwerden von Besch?ftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Besch?ftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere ?lterer Personen zu f?rdern,
  • Ma?nahmen zur beruflichen F?rderung schwerbehinderter Besch?ftigter zu beantragen,
  • an der Entwicklung der interkulturellen ?ffnung der Verwaltung mitzuwirken und die Eingliederung von Besch?ftigten mit Migrationshintergrund in die Dienststelle sowie das Verst?ndnis zwischen Besch?ftigten unterschiedlicher Herkunft zu f?rdern,
  • mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur F?rderung der Belange der von ihr vertretenen Besch?ftigten eng zusammenzuarbeiten,
  • die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern zu f?rdern,
  • Ma?nahmen, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen, anzuregen

 

Der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen Personalangelegenheiten u.a. bei:

  • Einstellung, Bef?rderung, Laufbahnwechsel, Eingruppierung, H?hergruppierung, Herabgruppierung und Versetzung
  • Umsetzung, Abordnung und Zuweisung gem. § 20 Beamtenstatusgesetz
  • Ordentliche Kündigung und Entlassung aus dem Beamtenverh?ltnis
  • Versagung einer Nebent?tigkeit, Arbeitszeit, Pausen und Aufstellung des Urlaubplanes, Errichtung und Aufl?sung von Sozialeinrichtungen, Personalfragebogen, Beurteilungsrichtlinien, Berufsausbildung der Besch?ftigten, Fortbildung der Besch?ftigten
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle, Arbeitsplatzgestaltung, Beginn und Ende der Arbeitszeit, ?berstundenanordnung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Besch?ftigte, Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungs- und Gestellungsvertr?gen

 

Der Personalrat hat mitzubestimmen in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten u.a. bei:

  • Einführung, Anwendung, wesentlicher ?nderung oder wesentlicher Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten der Besch?ftigten
  • Einführung, Anwendung und Erweiterung technischer Einrichtungen, es sei denn, dass deren Eignung zur ?berwachung des Verhaltens oder der Leistung der Besch?ftigten ausgeschlossen ist
  • Einführung grundlegend neuer, wesentlicher ?nderung und wesentlicher Ausweitung von Arbeitsmethoden
  • Ma?nahmen, die die Hebung der Arbeitsleistung oder Erleichterung des Arbeitsablaufs zur Folge haben sowie Ma?nahmen zur ?nderung der Arbeitsorganisation
  • Einführung, wesentlicher ?nderung oder wesentlicher Ausweitung betrieblicher Informations- und Kommunikationsnetze
  • Einrichtung von Arbeitspl?tzen au?erhalb der Dienststelle
  • Gestaltung von Arbeitspl?tzen

 

Der Personalrat hat ferner mitzubestimmen u.a. bei:

  • Beginn und Ende der t?glichen Arbeitszeit und der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Aufstellung des Urlaubsplans, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Besch?ftigte, wenn zwischen Dienststelle und der oder dem beteiligten Besch?ftigten kein Einverst?ndnis erzielt werden kann
  • Bestellung und Abberufung von Vertrauens- und Betriebs?rztinnen und Vertrauens- und Betriebs?rzten und Bestellung der oder des Datenschutzbeauftragten
  • Gestaltung der Arbeitspl?tze
  • Allgemeine Fragen der Fortbildung der Besch?ftigten, Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen

     

Der Mitwirkung des Personalrats unterliegen u.a.:

  • innerdienstliche Verwaltungsanordnungen sozialer und personeller Natur
  • Stellenausschreibungen
  • Errichtung, Aufl?sung, Einschr?nkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlicher Teile von ihnen
  • beh?rdliche oder betriebliche Grunds?tze der Personalplanung

 

 

Der Anh?rung des Personalrats unterliegen:

  • Abmahnungen
  • Kündigungen in der Probezeit
  • au?erordentliche Kündigungen
  • Aufhebungs- oder Beendigungsvertr?ge
  • Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist