?n­de­rung des Wahl­rechts

Die Immatrikulation berechtigt zur Teilnahme an den Wahlen zur studentischen Selbstverwaltung (Studierendenparlament/ Fachschaftsvertretung) und zu den universit?ren Gremien (Fakult?tsrat/ Senat).

Diese Wahlen finden fakult?tsbezogen statt. Sind Ihre Studienf?cher verschiedenen Fakult?ten zugeordnet, k?nnen Sie diejenige Fakult?t ausw?hlen, in der Sie das Wahlrecht ausüben m?chten.
 

Den Antrag auf Wechsel des Wahlrechts k?nnen Sie elektronisch über PAUL > Studium > Antr?ge stellen.