?ber­g­ang vom Ba­che­lor zum Mas­ter

Grunds?tzlich ist der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess für das gewünschte Masterstudium durchzuführen.

Beachten Sie jedoch:

  • Das Studium, das zum Einstieg in den Masterstudiengang berechtigt, muss sp?testens bis zum 30.09. (wenn Sie Ihr Masterstudium im Wintersemester beginnen m?chten) bzw. bis 31.03. (wenn Sie Ihr Masterstudium im Sommersemester beginnen m?chten) absolviert worden sein. D. h. alle Leistungen müssen bis zu diesem Datum erbracht worden sein.
  • Die Bewerbungsfrist liegt vor o. g. Daten und ist zwingend einzuhalten. Das Bachelor-Abschlusszeugnis muss bei der Bewerbung noch nicht vorliegen/hochgeladen werden.
  • Die Frist für die anschlie?ende Einschreibung entnehmen Sie den Einschreibungsfristen. Für eine erfolgreiche Einschreibung muss u. a. das Bachelor-Abschlusszeugnis nachgewiesen werden.
  • Sollte Ihnen Ihr Zeugnis bis zum Ablauf der Einschreibungsfrist nicht vorliegen, k?nnen Sie eine vorl?ufige Bescheinigung über den Bachelorabschluss einreichen. Die Bescheinigung muss das Datum der letzten Prüfungsleistung (dieses muss vor den in Punkt 1 genannten Daten liegen) sowie Unterschrift und Stempel der Hochschule enthalten. Für Bachelorstudierende der Universit?t Paderborn ist es m?glich, die Bescheinigung im Zentralen Prüfungssekretariat zu beantragen – hierfür wird eine 4,0-Bescheinigung der bisher nicht eingetragenen Leistung(en) ben?tigt.
  • Wenn Sie bereits an der Universit?t Paderborn studieren, finden Sie hier Hinweise für den Studiengangwechsel vom Bachelor- in den Masterstudiengang.
  • Hinweis vom BAf?G-Amt um Rückforderungen zu vermeiden: Für ein Masterstudium muss erneut ein Antrag auf Ausbildungsf?rderung gestellt werden, auch wenn ggf. das BAf?G für das (bereits abgeschlossene) Bachelorstudium noch gezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten vom Studierendenwerk.