Gasth?rerschaft
Wenn Sie einzelne Veranstaltungen der Universit?t Paderborn besuchen m?chten und keinen Abschluss anstreben, k?nnen Sie (im Rahmen vorhandener M?glichkeiten) als Gasth?rer*in zugelassen werden.
?ber die Gasth?rerschaft:
- Eine Hochschulreife ist f¨¹r die Zulassung als Gasth?rer*in nicht erforderlich.
- Gasth?rer*innen sind nicht berechtigt, Pr¨¹fungen abzulegen. Sie k?nnen jedoch auf Wunsch in der jeweiligen Fakult?t eine Bescheinigung ¨¹ber die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.
- F¨¹r die Zulassung zu Sprachkursen ist aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen ein Platz-Nachweis vom Zentrum f¨¹r Sprachlehre (ZfS) zu erbringen.
- F¨¹r die Gasth?rerschaft wird ein Beitrag i. H. v. 100,00 € pro Semester erhoben. Kontodaten und weitere Zahlungsinformationen erhalten Sie nach dem Eingang Ihrer Bewerbung per E-Mail.
- Die Zulassung kann ganzj?hrig ¨¹ber PAUL beantragt werden und erfolgt stets f¨¹r die Dauer eines Semesters. Sollten Sie in einem weiteren Semester als Gasth?rer*in Lehrveranstaltungen besuchen wollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.
Hier finden Sie eine Klickanleitung zur Beantragung einer Gasth?rerschaft (Bewerbung) in PAUL.
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