Bonierung: Verbesserung der Zulassungschancen durch eine bestandene Kunst/Musik Eignungsprüfung
Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium mit dem Fach Kunst oder Musik bewerben und hierfür die entsprechende Eignungsprüfung bestanden haben, haben Sie unter bestimmten Umst?nden die M?glichkeit, Ihre Zulassungschancen für Ihr zweites gewünschtes Fach zu erh?hen.
Die Erh?hung der Zulassungschancen ergibt sich durch eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um den Wert 1,0 – h?chstens jedoch auf die Durchschnittsnote 1,0.
- Wenn Ihr zweites gewünschtes Fach zulassungsfrei ist, ben?tigen Sie die Bonierung nicht.
- Die Bonierung gilt nur für bestimmte Lehramtsstudieng?nge (s. u.).
- Eine Verbesserung der Durchschnittsnote für ein Zweitstudium ist nicht m?glich.
- Der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung an der Universit?t Paderborn ist in der Bewerbung (innerhalb der Bewerbungsfrist) hochzuladen.
Sollten Sie die Eignungsprüfung an einer anderen Hochschule bestanden haben, laden Sie die Bescheinigung über die Anerkennung der bestandenen Eignungsprüfung hoch – Nachweise anderer Hochschulen sind für die Bonierung nicht ausreichend. Zwecks Anerkennung der bereits bestandenen Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an Britta Stücher (Kunst) oder Eckhard Wiemann (Musik). - Sollten Sie sich für das Fach, das Grundlage für die Notenverbesserung ist, nicht einschreiben, entf?llt die Verbesserung der Durchschnittsnote.
Lehramtsstudieng?nge, bei denen eine Bonierung m?glich ist:
Kunst Bewerber*innen, die sich für den Bachelorstudiengang
mit dem Fach Kunst bewerben und die besondere studiengangbezogene Eignung für das Fach Kunst nachweisen, k?nnen für das weitere (zulassungsbeschr?nkte) Fach die Bonierung beantragen. | Musik Bewerber*innen, die sich für den Bachelorstudiengang
mit dem Fach Musik bewerben und die besondere studiengangbezogene Eignung für das Fach Musik nachweisen, k?nnen für das weitere (zulassungsbeschr?nkte) Fach die Bonierung beantragen. |