Ver­zeich­nis von Ver­a­r­bei­tungs­t?­tig­kei­ten

Sie müssen Ihre geplante Verarbeitung personenbezogenen Daten im Verzeichnis von Verarbeitungst?tigkeiten (VVT) dokumentieren (Art. 30 DS-GVO).

Bitte nutzen Sie dafür das

Beachten Sie auch die Ausfüllhilfe für das VVT für die Universit?t als Verantwortlicher

Im Zuge der Dokumentation müssen i.d.R. auch sog. technische und organisatorische Ma?nahmen (TOM) gem?? Art. 32 DS-GVO getroffen werden. Das sind Festlegungen zur Datensicherheit einschlie?lich Rollen und Rechte für Zugriffe sowie zur Aufbewahrung der Daten und zu Vernichtungs- bzw. L?schprozessen. Weiterführende Informationen zum Thema bieten Ihnen auch die Seiten der Informationssicherheit.