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Im­p­fans­pruch für Besch?ftigte von Hoch­schu­len: Re­gel­un­gen vom Land NRW

Hier die neusten Informationen zum Thema Impfanspruch von Besch?ftigten an Hochschulen. Frau Probst und Frau Riegraf haben in einer Mail vom 14.05.2021 wie folgt informiert:

 

"Liebe Besch?ftigte der Universit?t Paderborn,

in den letzten Tagen hat das Thema Impfungen auch uns an der Uni Paderborn  enorm umgetrieben. Wir freuen uns deshalb, Ihnen heute mitteilen zu k?nnen, dass das Gesundheitsministerium NRW einen Schritt auf die Besch?ftigten der Hochschulen zugeht und für diese Personengruppe nun Impfungen in den Arztpraxen erm?glicht. Impfungen in den Impfzentren sind allerdings nach wie vor einer anderen Personengruppe vorbehalten, zu denen die Hochschulangeh?rigen zurzeit leider noch nicht geh?ren.

Wenn Sie mit Ihrer ?rztin oder Ihrem Arzt einen Impftermin vereinbaren k?nnen, ben?tigen Sie eine mit Originalunterschrift versehene Arbeitgeberbescheinigung, die wir gerne ausstellen und an Ihre bei uns hinterlegte Privatadresse versenden. Wenn Sie eine solche Bescheinigung ben?tigen, wenden Sie sich bitte per Email direkt an das Personaldezernat.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bitte bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grü?en

Ihre Birgitt Riegraf und Simone Probst"